Wir beraten mit
Herz und Verstand

FRIZ Pflege steht für einen Pflegedienst, der den Mensch in seiner Ganzheit erfasst. Mit seiner Vergangenheit, Gegenwart und
Zukunft, unabhängig von seiner Hautfarbe, Herkunft, Weltanschauung, Nationalität, Religion, seiner körperlichen, geistigen und seelischen Verfassung.
<br>Wir beraten immer zum Wohl des zu Pflegenden. Auch bei ungeahnten Schicksalsschlägen oder bei einer plötzlichen
Pflegebedürftigkeit ist es entscheidend, jemanden zu haben, der einem den Rücken stärkt.

Hilfe bei Problemen

In den Fällen, in denen die Finanzierung nicht ausreichend gewährleistet ist, suchen wir für unsere Kunden in Zusammenarbeit mit deren
Angehörigen nach individuellen Möglichkeiten.

Eine Erstberatung ist für Sie kostenlos!

Wir gehen Vertrauensvoll mit Ihrer Anfrage um.

Pflegestufe ➱ Pflegegrad

Vorhandene Pflegestufe in Pflegegrad umrechnen?
Für die Umwandlung von Pflegestufe in Pflegegrad gibt es ab dem 01.01.2017 einen Bestandsschutz, der dafür sorgen soll, dass nach der Umstellung niemand schlechter gestellt wird. Hier eine Tabelle für die Umwandlung der einzelnen Pflegestufen in Pflegegrade.

bis Ende 2016 seit 2017 Leistungen
seit 2017
Pflegestufe 1 *oD Pflegegrad 2316 € / 689 €
Pflegestufe 2 *oD Pflegegrad 3545 € / 1.298 €
Pflegestufe 3 *oD Pflegegrad 4728 € / 1.612 €
Pflegestufe 0 *mD Pflegegrad 2316 € / 689 €
Pflegestufe 1 *mD Pflegegrad 3545 € / 1.298 €
Pflegestufe 2 *mD Pflegegrad 4728 € / 1.612 €
Pflegestufe 3 *mD Pflegegrad 5901 € / 1.995 €
Härtefall *mD Pflegegrad 5901 € / 1.995 €

*oDohne Demenz | *mDmit Demenz


Pflegeversicherung

Für den Erhalt von Pflegeleistungen müßen Sie bei der Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Allerdings ist hierbei zu unterscheiden, ob bereits eine Pflegestufe vorhanden ist, oder ob erstmalig ein Antrag gestellt wird. Wer ab 2017 erstmalig einen Antrag stellt, wird persönlich nach dem neuen Begutachtungsassessment begutachtet. Wer vor 2017 bereits eine anerkannte Pflegestufe hatte, wird nicht erneut einem Begutachtungsverfahren unterzogen. Die Pflegestufen werden dann automatisch in Pflegegrade umgewandelt.


Krankenversicherung

Wird durch die häusliche Krankenpflege z.B. ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt, erhalten Versicherte von der Krankenkasse eine häusliche Pflege, Haushaltshilfe und Familienpflege.

Die Kosten für die medizinische Versorgung (Behandlungspflege) beispielsweise Blutzuckermessung, Insulingabe, Verbandswechsel, Infusionsgabe usw. übernimmt hier die Krankenversicherung, wenn die medizinische Behandlung mit einem ärztlichen Verordnungsschein verordnet wurde.


Sozialversicherung

Die Sozialversicherung unterstützt ältere Menschen, die Probleme haben die notwendige Pflege, Haushaltshilfe sowie Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ihre Rente reicht meistens nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Durch die „Grundsicherung im Alter“ und „Hilfe zur Pflege“ erhalten Sie die notwendige finanzielle Unterstützung von der Sozialversicherung.